Gewässerverband "Kleine Elster - Pulsnitz" > Verband
Aufgaben und Ziele
Der Gewässerverband Kleine Elster - Pulsnitz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich nach Maßgabe der Gesetze selbst.
Der Verband hat seinen Sitz in Sonnewalde im Landkreis Elbe-Elster, im Süden des Landes Brandenburg.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben und in Anbetracht seines weiträumigen Verbandsgebietes verfügt der Gewässerverband über zwei Außenstellen, die als Stützpunkte für die Gewässermeistereien Elsterwerda und Senftenberg dienen.
Die Aufgaben des Verbandes ergeben sich aus dem § 3 der Verbandssatzung (Satzung
) in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG).
(1) Die Pflichtaufgaben des Verbandes sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften:
1. die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gemäß § 79 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BbgWG,
2. Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern II. Ordnung bei nachteiligen Veränderungen der
Wasserführung auf der Grundlage des § 77 BbgWG,
3. der Betrieb von Stauanlagen für die Aufrechterhaltung eines ausreichenden
Landschaftswasserhaushaltes unter den Voraussetzungen des § 36 a Absatz 1 BbgWG.
(2) Entsprechend § 79 Absatz 1 Satz 3 BbgWG obliegt dem Verband die Durchführung der Unterhaltung
an den Gewässern I. Ordnung nach Vorgabe des Wasserwirtschaftsamtes. Die notwendigen Kosten
für diese Maßnahmen werden vom Land erstattet.
(3) Der Verband hat des Weiteren die, auf der Grundlage des § 126 Absatz 3 Satz 4 BbgWG durch
Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben, bei Kostentragung durch das Land, zu erfüllen.
(4) Darüber hinaus kann der Verband, auch im Auftrag Dritter und außerhalb des Verbandsgebietes,
freiwillige Aufgaben ausführen, soweit durch die Wahrnehmung dieser Aufgaben die Erfüllung
der Pflichtaufgaben nicht gefährdet und die Finanzierung, gesondert vom Beitragsaufkommen
für die Pflichtaufgaben nach Absatz 1, gesichert ist oder deren Wahrnehmung im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Pflichtaufgabenerfüllung steht.
Freiwillige Aufgaben sind:
1. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
3. Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
4. Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im
Deichvorland,
5. Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des
Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,
6. technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
7. Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
insbesondere der Betrieb von Schöpfwerken,
8. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zur Verbesserung des
Landschaftswasserhaushaltes, zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die
Landschaftspflege,
9. die Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
10. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und
Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
11. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.
