Entwicklungsziel

Das Entwicklungsziel definiert den möglichst naturnahen aber unter gegebenen sozio-ökonomischen Bedingungen realisierbaren Zustand eines Gewässers nach den jeweils bestmöglichen Umweltbewertungskriterien unter Einbeziehung des gesamten Einzugsgebietes. Es ist das realistische Sanierungsziel unter Ab-wägung der verantwortlichen Interessenträger und Nutzer. Die Abwägung bezieht Kosten-Nutzen Betrachtungen ein