Änderung Verbandsgebietsgrenzen

Änderung der Grenzen aller 25 Gewässerunterhaltungsverbände im Land Brandenburg zum 1. Januar 2014

 

Am  20. November 2013 hat der Landtag des Landes Brandenburg einstimmig das ,,Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden“ beschlossen. Dieses Gesetz wurde am 6.12.2013 im „Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I Nr. 39“ veröffentlicht. Mit diesem Gesetz hat der Brandenburgische Landtag auf ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg reagiert.


Das Gericht hatte in seiner Entscheidung festgestellt, dass die bestehende Regelung des § 80 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), nach der innerhalb eines Gewässerunterhaltungsverbandes für die Aufwendungen zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ein einheitlicher Flächenbeitrag zu erheben sei, es erfordert, dass sich die Verbandsgebiete mit den zu unterhaltenden Gewässereinzugsgebieten weitestgehend decken. Das Gericht hat betont, dass dieser Grundsatz nur dann gewahrt ist, wenn die Ober- und Unterlieger in einem Gewässereinzugsgebiet bzw. einem Netz von Gewässereinzugsgebieten eine Lastengemeinschaft bilden.


Dieser Grundsatz war bereits Leitfaden bei der Errichtung der Gewässerunterhaltungsverbände im Land Brandenburg im Jahr 1991. Allerdings wurden die damaligen Verbandsgrenzen nicht exakt entlang von  Wasserscheiden der Gewässereinzugsgebiete geführt, sondern diese dienten lediglich als Orientierung. Die eigentliche Verbandsgebietsabgrenzung erfolgte überwiegend entlang von damaligen Gemeinde- bzw. Gemarkungs- und Kreisgrenzen. Gemäß der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg können diese Ungenauigkeiten für die Zukunft nicht mehr aufrechterhalten werden oder sie bedürfen im Einzelfall einer konkreten Begründung.

 

Darauf hat der Landtag mit dem eingangs zitierten Gesetz reagiert. Auf dessen Grundlage haben derzeit die bestehenden 25 Gewässerunterhaltungsverbände im Land ihre Verbandssatzungen zu ändern und die Verbandsgebiete nach den von der Rechtsaufsichtsbehörde (MUGV) vorgegebenen amtlichen oberirdischen Gewässereinzugsgebieten „ezg25.shp" (Datendownload , webbasierte Kartenanwendung) auszurichten.

 

Damit ändern sich nach entsprechenden Satzungsanpassungen mit Wirkung vom 1. Januar 2014 die Grenzen aller im Land Brandenburg bestehenden  Gewässerunterhaltungsverbände. Auf Grund der gesetzlichen und nachfolgenden satzungsrechtlichen Regelung, nach der sich die Verbandsgrenzen exakt an den Grenzen der Gewässereinzugsgebiete auszurichten haben, verlaufen die zukünftigen Verbandsgrenzen „haarscharf“ entlang dieser amtlichen Einzugsgebietsgrenzen und damit quer durch Grundstücke. Das bedeutet für die „Grenz-Grundstücke“,  dass diese zukünftig anteilig sowohl zu unserem Verband als auch zu dem betreffenden benachbarten Gewässerunterhaltungsverband gehören.


Computertechnisch ist die Ausweisung der zum jeweiligen Verband = amtlichen Gewässereinzugsgebiet gehörigen Grundstücksanteile exakt möglich. Diese Ausweisung ist für alle Verbände einheitlich durch den Landesbetrieb  „Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)“ vorgenommen worden. Die dabei ermittelten Flurstücks-Größenangaben entsprechen den amtlichen Grundbüchern. Diese Daten sind die Basis für die Beitragsermittlung unserer Verbandsmitglieder aber auch für die Beitrags-Umlagen der Gemeinden auf die Grundstückseigentümer.

 

In der beigefügten Übersichtskarte sind zur groben Orientierung die alte und die neue Grenze unseres Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz dargestellt.

 

In der Übersicht der Mitgliedsgemeinden und Gemarkungen im Gewässerverband  Kleine Elster-Pulsnitz (ab 1.1.2014) haben wir zusammengestellt, welche Gemeinden bzw. Gemarkungen zukünftig nicht mehr zum Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, sondern zu einem benachbarten Gewässerunterhaltungsverband gehören.


Des Weiteren weist die Übersicht die Gemeinden aus, die zukünftig „neue“ Verbandsmitglieder des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz sind. Dabei sind auch die betreffenden Gemarkungen aufgeführt, aus denen Flurstücke bzw. Teile von Flurstücken zukünftig zum Verbandsgebiet des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz gehören. Auf der Basis der gesetzlichen Neuregelung und der Veränderung der Verbandsgebiete wird auch die Beitragserhebung für das Jahr 2014 durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz erfolgen.


Die Mitgliedsgemeinden regeln dann in eigener Zuständigkeit wie sie die Beitragslast auf die Eigentümer der betreffenden Flurstücke bzw. Teile von Flurstücken umlegen. Der Gewässerverband Kleine Elster- Pulsnitz hat allen seinen „alten“ und „neuen“ Verbandsmitgliedern entsprechende Informationen zu der veränderten gesetzlichen Regelung übergeben und mit den neuen kommunalen Verbandsmitgliedern Kontakte aufgenommen und die entsprechenden Ansprechpartner des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz benannt.

 

Für ergänzende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-, Gemeinde- bzw.  Amtsverwaltung oder auch direkt an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz. Im Namen des Verbandsvorstandes und der Geschäftsleitung des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz begrüßen wir die neuen Verbandsmitglieder ganz herzlich in unserem Verband und wünschen uns für die Zukunft eine gute Zusammenarbeit.

 

Sonnewalde, Januar 2014

 

W. Brödno
Verbandsvorsteher
H. Brückner
Verbandsgeschäftsführer