Der historische Abriss

Erste gezielte wasserwirtschaftliche Maßnahmen wurden in unserer Region bereits im 16. Jahrhundert durchgeführt. Seit dem 30.10.1991 übernimmt diese Aufgaben für den größten Teil des Gewässernetzes der Gewässerverband “Kleine Elster - Pulsnitz” mit Sitz in Sonnewalde.

 

 

 

Jahr
 Ereignis
1584 Beginn des Ausbaus der Pulsnitz mit dem Aushub des “Neuen Graben”
1742/43 Bau des Hauptfloßgrabens vom Mahlenser Teich bis Finsterwalde
über Sorno und Gosda zur Schwarzen Elster bei Plessa  
1742/48 Bau des Grödel-Elsterwerdaer Floßkanals als kürzeste Schiffsverbindung zwischen dem Mittellauf der Schwarzen Elster und der Elbe  
2./3.12.1748 Beginn des Kanalbetriebes  
24.07.1842 Einstellung des Schiffsverkehrs auf dem Floßkanal  
07.04.1852 Gesetz zur Gründung des “Verbandes zur Regulierung der Schwarzen Elster”  
1854/59 1. umfassende Regulierung/ Ausbau der Schwarzen Elster und Errichtung der Hochwasserschutzdeiche  2. Ausbau der Pulsnitz 
etwa 1913 Gründung vieler kleinerer Wasser- und Bodenverbände im Einzugsbereich der Schwarzen Elster  
28.04.1928 Verabschiedung des “Gesetz betreffend der Schwarzen Elster” (Pr.G.Slg.Nr. 21 v. 3. Mai 1928 S. 113 f.f.)  
03.08.1928

auf der Grundlage dieses Gesetzes erfolgt flächendeckend “ im
Niederschlagsbereich der Schwarzen Elster von der Landesgrenze
des Freistaates Sachsen bis zur Mündung in die Elbe” die Errichtung
der “Elstergenossenschaft”

Mitglieder sind:

  • alle Gemeinden und Gutsbereiche im preußischen Einzugsbereich der Schwarzen Elster
  • alle Wasser- und Bodenverbände
  • der Verband zur Regulierung der Schwarzen Elster
  • bedeutende Abwasser erzeugende Industrie- und Gewerbeunternehmen, einschließlich der  
  • Bergbauunternehmen
1895-1932 Erstellung verschiedener Entwürfe und Planungen zum Bau eines Elbe-Spree-Oder-Kanals über Elsterwerda-Senftenberg-Cottbus 
Jan. 1928 Einrichtung eines Kanalbauamtes in Senftenberg  
1952 Auflösung des “Schwarze Elster Verbandes”, Aufgabenübernahme durch neu geschaffene volkseigene Wasserwirtschaftsbetriebe
1958 Bildung von Wasserwirtschaftsdirektionen nach Gewässereinzugsgebieten  
1991 die Wasserwirtschaftsdirektionen werden aufgelöst, als Obere Wasserbehörde und Wasserwirtschaftsamt entsteht das Landesumweltamt Brandenburg (Abt. Wasserwirtschaft)
Jun.-Dez. 1991 im Land Brandenburg bilden sich auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes flächendeckend 26 Gewässerunterhaltungsverbände in der Rechtsform von Wasser- und Bodenverbänden  
seit 01.01.1995 unterhalten die Gewässerunterhaltungsverbände auf der Grundlage eines Rahmenvertrages im Auftrag des Landesumweltamtes Brandenburg die Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer), Hochwasserschutzdeiche und landeseigenen wasserwirtschaftlichen Anlagen  
13.03.1995 zur rechtlichen Sicherung der 26 Wasser- und Bodenverbände verabschiedet der Landtag des Landes Brandenburg das “Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG)”