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Warum renaturieren?

Gewässerrenaturierung zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes

 

Das Land Brandenburg ist mit ca. 35.000 km Fließgewässer und 3.000 Seen ( > 1,0 ha ) eines der gewässerreichsten Bundesländer in Deutschland. Mit einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von unter 600 Millimeter liegt Brandenburg aber ca. 20 % unter dem bundesdeutschen Durchschnitt, was auf fast der Hälfte der Landesfläche zu einer negativen Jahres-Wasserbilanz führt.          

            
Verschärft hat diese Entwicklung der seit langer Zeit praktizierte Gewässerausbau. Insbesondere im vorigen Jahrhundert, mit den verbesserten technischen Möglichkeiten, ist ein massiver “Vorflutausbau” mit ergänzenden Meliorationsmaßnahmen erfolgt und hat zur “Entwässerung” großer Niedermoor- und grundwasserbeeinflusster Talsandbereiche geführt. In Verbindung mit den allgemein sehr leichten, sandigen Böden in Brandenburg und deren geringen Wasserspeichervermögen, ist seit etlichen Jahren eine drastische Verschlechterung der Situation des Wasserhaushaltes zu verzeichnen.


Dieser Entwicklung, auch angesichts der ungünstigen Klimaprognosen für die nächsten Jahrzehnte, muss ganz dringend entgegengewirkt werden. Dazu hat die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union ein Förderprogramm zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes aufgelegt. Die Richtlinie zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes, kurz Förderrichtlinie Landschaftswasserhaushalt, finanziert die Umsetzung wichtiger Maßnahmen im Rahmen der regionalen Niedrigwasserkonzepte. Auch gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beitragen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements und Abflusssteuerung etwa im Rahmen des Moorschutzes. 

 

Die aktuell beschlossene Laufzeit reicht bis in das Jahr 2025, die Programmverlängerung ist vorgesehen. Ganz wesentlicher Inhalt des Förderprogramms ist die Gewässerrenaturierung, um den Wasserabfluss, der verstärkt in den Wintermonaten fallenden Niederschläge, soweit als möglich zu verzögern und als Vorräte für die Vegetationsperiode zu erhalten. Ergänzt werden die Projekte, je nach konkreter örtlicher Situation, durch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Anhebung von Wasserständen, dem gezielten Wasserrückhalt, der Minderung von direkten oder indirekten Einträgen in die Gewässer sowie deren naturnäherer Entwicklung.

 

Die 26 flächendeckend im Land Brandenburg bestehenden großen Wasser- und Bodenverbände (Gewässerunterhaltungsverbände) haben sich dieser Aufgabenumsetzung verschrieben. Mit einer Vielzahl von Fördermaßnahmen werden und sollen in den nächsten Jahren, als wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, die Gewässer renaturiert, ehemalige Lauflängen wiederhergestellt, Gewässersohlen angehoben und sonstige strukturverbessernde Maßnahmen realisiert werden. All das dient nicht nur der Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes, sondern letztendlich im ganz wesentlichen Maße der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

 

M. Ludewig

Verbandsgeschäftsführer
Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

 

Lesen Sie hierzu auch gerne:

Bericht zur Verbesserung Landeswasserhaushalt - Förderperiode 2006-2012

Richtlinie GewEntw-LWH

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